Informationen zum Zuschuss zu Mehrwegwindeln (Landkreis Tirschenreuth)
Das Wichtigste im Überblick:
Der Zuschuss seitens des Landkreises wird einmalig gewährt und beträgt 50% der förderfähigen Anschaffungskosten für Mehrwegwickelutensilien, maximal jedoch mit 100 Euro pro Kind.
(D.h. beispielsweise nach der Geburt von Zwillingen könnte für jedes Kind ein Antrag gestellt werden.)
Folgende Zuschussvoraussetzungen müssen gegeben sein:
• Hauptwohnsitz der erziehungsberichtigten Person im Landkreis Tirschenreuth
• Anschluss an die Abfallentsorgung des Landkreises Tirschenreuth
Mit Einreichung des Antrags hat der/die Antragstellende nachfolgende Unterlagen zwingend beizulegen:
• Kopie der Geburtsurkunde
• Original-Belege über die Bezahlung (auch für Leihe oder gebrauchte Windeln)
Zu beachten ist ferner:
Die Antragstellung ist nur schriftlich bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes möglich. Pro Kind ist nur ein Antrag möglich.
Um daher die maximale Förderung von 100 Euro pro Kind zu erhalten, müssen die Rechnungen ggf. gesammelt eingereicht werden. Bezuschusst werden nur Kosten, die ab dem 01.01.2021 angefallen sind.
siehe Link: https://www.kreis-tir.de/fachbereiche/abfall-entsorgung/formulare/